Vom Rettungssanitäter zum Rettungsassistenten

Wenn Sie bereits Rettungssanitäter/in sind, haben Sie an unserer Schule die Möglichkeit, die verkürzte Ausbildung (nach RettAssG §8 Absatz 2) zum Rettungsassistenten zu absolvieren. 

Wenn Sie die verkürzte Ausbildung zum Rettungsassistenten absolvieren wollen, müssen Sie dies zuerst bei der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz beantragen.

Der Antrag umfasst ein ausgefülltes Antragsformular der Behörde, eine beglaubigte Kopie Ihrer geleisteten Klinikpraktika sowie eine beglaubigte Kopie Ihrer Rettungssanitäterurkunde. Dies müssen Sie mit an folgende Adresse senden:

Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Fachbereich - Fachberufe im Gesundheitswesen
G3142
Billstraße 80
20539 Hamburg

Wenn Sie von der Behörde die Genenehmigung erhalten haben, die verkürzte Ausbildung anzutreten, können Sie sich bei uns dafür bewerden.

Ausbildungsablauf

Neben der theoretischen Ausbildung absolvieren Sie zwei Krankenhauspraktika die Sie an einem unserer Kooperationshäuser in Hamburg leisten können.

Sie können diese Praktika ebenfalls in einem vergleichbaren Krankenhaus in Ihrer Heimat absolvieren. Sollten Sie dies planen, benötigen wir zu Beginn Ihrer Ihrer verkürzten Ausbildung die Anschrift des Krankenhauses sowie den Namen des Ansprechpartners vor Ort, damit wir mit ihm in Verbindung treten können.

Nach 12 Monaten legen Sie die Abschlussprüfung ab.

Ausbildungsgebühren

Die Lehrgangsgebühr beträgt 2400,- €. Der theoretische Unterricht wird mit dem Fahrdienst unserer Organisation abgestimmt, so dass Sie die Möglichkeit haben, parallel eine bezahlte Tätigkeit im Krankentransport auszuüben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die verkürzte Ausbildung sind:

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Rettungssanitäter
  • Hauptschulabschluss oder höher
  • Geburtsurkunde
  • Einwandfreies Polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als sechs Monate
  • Ärztliches Attest über die körperliche und psychische Eignung zur Tätigkeit im Rettungsdienst

Hinweis:
Aus der Teilnahme an einer Ausbildung der Berufsfachschule entsteht kein Arbeitsverhältnis.

Für auswärtige Kursteilnehmer ist es sinnvoll, sich bei Mitwohnzentralen oder in einschlägigen Anzeigenblättern rechtzeitig um einen Wohnraum zu kümmern, da wir leider keine Unterkünfte stellen können.

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Kontakt für Infos zur Ausbildung:

 
René Schümann
Abteilungskoordinator Berufsfachschule
Telefon: 040 – 669 554 188

Kontakt für Bewerbung:

 
Ihre Personalabteilung
Telefon: 040 - 669 554 840