Durchstarten in der Welt des Gesundheitswesens. Planen Sie Ihre Karriere in einem Unternehmen mit Zukunft. Wir bieten jungen Menschen, die sich für den beruflichen Weg in das Gesundheitswesen entschieden haben, eine spannende und abwechslungsreiche Ausbildung in einem aufstrebenden Unternehmen. Nutzen Sie die Chance unsere Aufgabengebiete im rettungsmedizinischen oder kaufmännischen Bereich in allen Details kennen zu lernen.
Klicken Sie auf Ihr Ausbildungsziel, um weitere Informationen zu erhalten:
- Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen
- Rettungsassistent/in
- Rettungssanitäter/in
- Rettungssanitäter zum Rettungsassistenten
Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen
Die Ausbildung in diesem Beruf ist auf drei Jahre festgelegt und schließt mit einer Prüfung vor der Industrie und Handelskammer mit der Berufsbezeichnung „Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen“ ab. Eine Spezialisierung in bestimmte Fachbereiche erfolgt nicht. Kaufleute des Gesundheitswesens werden vorwiegend in privaten Unternehmen oder Organisationen des öffentlichen Dienstes beschäftigt, die ihren Aufgabenschwerpunkt in einer medizinischen Versorgungsleistung haben. Dazu zählen neben Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Labors auch Ambulanz- und Rettungsdienste.
Die Tätigkeiten eines Kaufmanns/Kauffrau im Gesundheitswesen sind vielfältig. Sie erstrecken sich von Aufgaben aus der Verwaltung von Geschäfts- und Leistungsprozessen bis hin zu Managementfunktionen. Die Ausbildung bietet Lehrinhalte aus den Bereichen allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Recht, Rechnungswesen, Politik, Sozialwesen, Deutsch und Englisch. Ein guter Realschulabschluss oder das Abitur sind beste Voraussetzungen, um die Ausbildung zu beginnen.
Rettungsassistent
Die 3-jährige Berufsausbildung zum Rettungsassistenten wird in der G.A.R.D. GmbH seit 1998 angeboten. Der Auszubildende wird in einem dualen System ausgebildet und erhält während der gesamten Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung (erstes Jahr 500,- €, zweites Jahr 550,- € und drittes Jahr 600,- €).
Neben dem theoretischen Unterricht, in dem die aktuellsten Kenntnisse aus der Notfallmedizin vermittelt werden, runden praktische Übungen, Erfahrungen im Krankentransport und in der Notfallrettung, sowie Praktika in der Notaufnahme, der Anästhesie und der Intensivstation eines Krankenhauses die Ausbildung ab.
Das Berufsfeld des Rettungsassistenten ist Vielfältig und mit hohen Anforderung verbunden. Gerade das Arbeiten an den Grenzen und die Verantwortung gegenüber lebensbedrohten, schwer erkrankten oder verletzten Menschen erfordert eine solide Grundausbildung, ständige theoretische Weiterbildung und praktisches Üben. Gemäß den Ansprüchen des Berufes soll unsere Ausbildung vor allem dazu befähigen:
- im Bereich der Notfallrettung am Notfallort bis zur Übernahme durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen am Patienten durchzuführen und die medizinische Erstversorgung sicherzustellen.
- die Transportfähigkeit von Notfallpatienten herzustellen und während des Transportes zum Krankenhaus alle lebenswichtigen Körperfunktionen zu überwachen und aufrechtzuerhalten.
- Kranke, Verletzte und andere hilfsbedürftige Menschen unter fachgerechter Betreuung zu befördern.
- den Einsatzsteuerungs- und Koordinationsdienst in der integrierten Rettungsleitstelle zu übernehmen.
- eine „patientengerechte technische Rettung“ mit einfachen Hilfsmitteln und in Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten durchzuführen.
- Führungsaufgaben im Rettungsdienst zu übernehmen.
Wenn Sie Auszubildender bei der G.A.R.D. werden wollen, sollten Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 19. Lebensjahres
- Hauptschulabschluss oder höhere schulische Bildung
- Führerschein Klasse B mit mindestens einjähriger Fahrpraxis
- Nachweis des “Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze-Freischwimmer”
- Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als ein Jahr
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Wünschenswert sind zudem erste praktische Erfahrungen im Rettungsdienst und/oder Gesundheitswesen. Sie sollten zudem keine umfangreichen Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg haben und über einen ausreichenden Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis B verfügen.
Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, der Kopie des Schulzeugnisses und Führerschein, polizeilichem Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) plus zwei Passbildern und der Angabe über Körpergröße und –gewicht richten Sie bitte an Kerstin Gutowski.
Pro Jahr starten bei uns drei Ausbildungskurse. Die genauen Einstellungstermine erfahren Sie über unser Schulbüro.
Hinweis:
Gemäß Rettungsdienstgesetz muss das Rettungspersonal physisch in der Lage sein, ohne Schäden schwere körperliche Arbeit (zum Beispiel Retten und Tragen von Patienten) verrichten zu können als auch psychisch den Belastungen, die während der Arbeit entstehen können, gewachsen zu sein. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zur Tauglichkeit bei der Personenbeförderung werden wir vor Ihrer Einstellung ein ärztliches Attest anfragen, was Ihnen die psychische und physische Ausübung des Rettungsassistentenberufs bescheinigt und eine Einstellungsuntersuchung durchführen.
Ausbildungsablauf
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist in zwei wesentliche Abschnitte gegliedert.
Während der ersten drei Monate werden unsere Auszubildenden den Abschluss zum Rettungssanitäter anstreben. Hierzu gehört ein 4-wöchiger theoretischer Unterricht mit der Vermittlung von grundlegendem medizinischem Wissen wie beispielsweise Anatomie und Physiologie des Menschen, Erkennen von Notfallerkrankungen und Traumata oder Fallbeispiele, die den Umgang mit verschiedenen Notfall- und Krankheitsbilder schulen. In den anschließenden insgesamt acht Wochen dauernden Rettungswachen- und Klinikpraktika kann das im Unterricht erworbene theoretische Wissen unter fachlicher Anleitung umgesetzt werden. In einem einwöchigen Rettungssanitäterlehrgang mit abschließender Prüfung wird das bereits erworbene Wissen aufgegriffen und vertieft, wobei ein Schwerpunkt im Üben notfallmedizinischer Maßnahmen liegt.
Nach bestandener Prüfung wird der Auszubildende die Möglichkeit haben, praktische Erfahrungen im Fahrdienst zu sammeln. Zusätzlich werden im theoretischen Unterricht Themen der Notfallmedikamente, Gerätekunde, Herz-Lungen-Wiederbelebung und eine spezielle Einweisung auf den Rettungswagen aufgegriffen. Der Rettungsassistentenlehrgang erweitert und vertieft das bisher Gelernte. Neben den medizinischen Themen, werden Rechtsgrundlagen und das Berufsfeld Rettungsdienst erörtert. In den beiden Klinikpraktika (je 160 h OP/Anästhesie, Intensiv) werden die wesentlichen Techniken zur Wiederherstellung und zur Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Funktionen unter kontrollierten Bedingungen und Aufsicht trainiert. Nach dem bestandenen Staatsexamen und dem Ableisten der restlichen praktischen Tätigkeit erfolgt das Abschlussgespräch, in dem der Auszubildende seine bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellen muss. Nach einem erfolgreichen Gespräch wird die Urkunde „Rettungsassistent“ ausgestellt.
Rettungssanitäter
Die Aufgaben eines Rettungssanitäters sind vielfältig. Neben der Befähigung zur Unterstützung von Ärzten und Rettungsassistenten an der Notfallstelle, führen sie selbstständig lebensnotwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen am Patienten durch, wenn kein Arzt oder Rettungsassistent in der Nähe ist. Im Bereich der Notfallrettung werden Rettungssanitäter als Rettungswagenfahrer eingesetzt. Beim Transport von Nichtnotfallpatienten kann er auch als verantwortlicher Transportführer eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund, dass jeder Nichtnotfallpatient zum Notfallpatient werden kann und auch ein Krankenwagen als nächst gelegenes Fahrzeug zur Notfallstelle geschickt werden kann, ergeben sich besondere Anforderungen an den Rettungssanitäter, die mit einer hohen Verantwortung einhergehen.
Bei der Rettungssanitäterausbildung halten wir uns an den Lernzielkatalog des Bund- und Länderausschuss Rettungswesen (Stand 20.09.1977) und die Grundsätze der Prüfungsordnung für das Personal im Rettungsdienst (Stand 13.08.1985). Der Kurs umfasst 520 Stunden und wird in kleinen Gruppen von maximal 16 Teilnehmer durchgeführt.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Rettungssanitäter sind:
- Alter mindestens 18 Jahre
- Hauptschulabschluss oder höher
- Geburtsurkunde
- Polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als sechs Monate
- Ärztliches Attest über die körperliche und psychische Eignung zur Tätigkeit im Rettungsdienst
Unsere Lehrgangsgebühr beläuft sich auf 1400,- €. Bei Fragen zu Inhalten und Terminen des Rettungssanitäterlehrgangs wenden Sie sich bitte an unser Schulbüro.
Ausbildungsablauf
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter beginnt mit einem 4-wöchigen theoretischen Unterricht in dem grundlegendes medizinisches Wissen vermittelt wird. Dazu gehört die Anatomie und Physiologie des Menschen, Allgemeine Krankheitslehre, Erkennen von Notfallerkrankungen und Traumata, Geräte- und Medikamentenkunde, Hygiene, Desinfektion und Fallbeispiele, die den Umgang mit verschiedenen Notfall- und Krankheitsbilder schulen. Abgeschlossen wird dieses Modul mit der Rettungshelferprüfung. Die Auszubildenden absolvieren danach ein Rettungswachenpraktikum im Krankentransport (160 Stunden), wo unter Anleitung eines erfahrenen Rettungsassistenten der Umgang mit Patienten im Rahmen des Berufsfeldes und die Handlungsabläufe erlernt werden. Im Anschluss daran erfolgt ein vier Wochen dauerndes Praktikum in der Notaufnahme einer Klinik. Beide Praktika dienen dazu, dass im Unterricht erworbene theoretische Wissen unter fachlicher Anleitung umzusetzen. In einem einwöchigen Rettungssanitäterlehrgang mit abschließender Prüfung wird das bereits erworbene Wissen aufgegriffen und vertieft, wobei ein Schwerpunkt im Üben notfallmedizinischer Maßnahmen liegt.
Rettungssanitäter zum Rettungsassistent
Mit Ihrer Qualifikation als Rettungssanitäter/in haben Sie an unserer Schule die Möglichkeit, die verkürzte Ausbildung (nach RettAssG §8 Absatz 2) zum Rettungsassistenten zu absolvieren.
Bevor Sie bei uns mit einer theoretischen Ausbildung starten, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Ausbildung als Rettungssanitäter. Für die Beantragung muss ein formloser Antrag, sowie eine beglaubigte Kopie Ihrer Rettungssanitäterurkunde an folgende Adresse gesandt werden:
Behörde für Soziales, Familie,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Fachbereich - Fachberufe im Gesundheitswesen
G 3142
Billstraße 80
20539 Hamburg
Neben der theoretischen Ausbildung ist ebenfalls ein Krankenhauspraktikum erforderlich, was Sie an einem unserer Kooperationshäuser in Hamburg ableisten können. Sie können das Praktikum ebenfalls in einem vergleichbaren Krankenhaus in Ihrer Heimat absolvieren. Wir benötigen dafür zu Beginn Ihrer Ausbildung die Anschrift des Krankenhauses, sowie den Namen des Ansprechpartners vor Ort, damit wir mit ihm in Verbindung treten können.
Der Gesamtzeitbedarf bis zur staatlichen Abschlussprüfung beträgt ca. sieben Monate. Die Lehrgangsgebühr beträgt 2400,- €. Der theoretische Unterricht wird mit dem Fahrdienst unserer Organisation abgestimmt, so dass den Lehrgangsteilnehmern die Möglichkeit gegeben wird, parallel eine bezahlte Tätigkeit im Krankentransport auszuüben.
Aus der Teilnahme an einer Ausbildung der Berufsfachschule entsteht kein Arbeitsverhältnis.
Für auswärtige Kursteilnehmer ist es sinnvoll, sich bei Mitwohnzentralen oder in einschlägigen Anzeigenblättern rechtzeitig um einen Wohnraum zu kümmern, da wir leider keine Unterkünfte stellen können.
