Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in jedem Unternehmen eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern eine Ersthelferausbildung vorweisen müssen. Die Mindestanzahl ist in § 26 BGV A1 geregelt:
- Betriebe mit bis zu 20 Versicherten: 1 Ersthelfer
- Betriebe mit mehr als 20 Versicherten: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% und in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle zwei Jahre durch das so genannte Erst-Hilfe-Training erforderlich. Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung Ihrer Ersthelfer (Mindestanzahl) werden von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen übernommen.
Kosten
Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden á 45 min.) 29,37
Erste-Hilfe-Training (4 Doppelstunden á 45 min.) 19,58
Unser besonderes Service-Angebot für Sie
Erste-Hilfe-Kurse vor Ort! Bei einer Teilnehmerzahl von zehn Personen können wir den Ersthelferkurs auch in Ihren eigenen Räumlichkeiten anbieten.
