Erste-Hilfe-Lehrgänge für Unternehmen

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in jedem Unternehmen eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern eine Ersthelferausbildung vorweisen müssen. Die Mindestanzahl ist in § 26 BGV A1 geregelt:

  • Betriebe mit bis zu 20 Versicherten: 1 Ersthelfer
  • Betriebe mit mehr als 20 Versicherten: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% und in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle zwei Jahre durch das so genannte Erst-Hilfe-Training erforderlich. Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung Ihrer Ersthelfer (Mindestanzahl) werden von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen übernommen.

Kosten

Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden á 45 min.) 29,37

Erste-Hilfe-Training (4 Doppelstunden á 45 min.) 19,58

Unser besonderes Service-Angebot für Sie

Erste-Hilfe-Kurse vor Ort! Bei einer Teilnehmerzahl von zehn Personen können wir den Ersthelferkurs auch in Ihren eigenen Räumlichkeiten anbieten.


Haben Sie weitere Fragen, möchten Sie ein detailliertes Angebot erhalten oder eine Fortbildung buchen, so sprechen Sie uns gerne an. Unsere Schulleiterin Frau Birgit Hilchenbach steht Ihnen per Telefon unter 040 / 66 95 54 -88 oder per E-Mail unter schule@gard.org zur Verfügung.